Der ehrenamtliche Kreisvorstand wird nicht operativ tätig. Er nimmt im dualen System, Trennung von Führung und Aufsicht, die Aufgabe der Kontrolle, Aufsicht und Beratung wahr und beauftragt einen Geschäftsführer gem. § 30 BGB mit der Wahrnehmung der Geschäftsführung. Der Geschäftsführer leitet und steuert die Einrichtung in eigener Verantwortung. Der Kreisvorstand und der Geschäftsführer arbeiten zum Wohle des Unternehmens eng zusammen.
Gewählt am 06.04.2024
Hans-Ulrich Weidmann
Gaby Luprich und Christine Schlenker
Helmut Benke
Carola Demmel
Waltraud Kaczmarek
Dr. Heide Kottmann
Gönül Misirli
Yael Rosenberg-Collevecchio
Sonja Elser