Der ehrenamtliche Kreisvorstand wird nicht operativ tätig. Er nimmt im dualen System, Trennung von Führung und Aufsicht, die Aufgabe der Kontrolle, Aufsicht und Beratung wahr und beauftragt einen Geschäftsführer gem. § 30 BGB mit der Wahrnehmung der Geschäftsführung. Der Geschäftsführer leitet und steuert die Einrichtung in eigener Verantwortung. Der Kreisvorstand und der Geschäftsführer arbeiten zum Wohle des Unternehmens eng zusammen.
Hans-Ulrich Weidmann
Hannelore Müller
Hans-Martin Wischnath
Christine Schlenker
Waltraud Kaczmarek
Dr. Heide Kottmann
Anita Peisker
Helmut Benke
Peter Severin
Gönül Misirli
Ardian Ponik
Sonja Elser