Die Leistung "Grundpflege" umfasst grundlegende, gewöhnliche und regelmäßig wiederkehrende Pflegeleistungen. Gemeint ist hier in erster Linie die Körperpflege, Ernährung, Mobilität und hauswirtschaftliche Versorgung. Diese Pflegeleistungen dienen der Unterstützung zur teilweisen oder vollständigen Übernahme der Verrichtungen des täglichen Lebens und letztlich auch der Vorbeugung von Sekundärerkrankungen.
Seit dem 01. Januar 2017 wurden alle pflegebedürftigen Personen, die eine Pflegestufe hatten, im Regelfall automatisch in den nächst höheren Pflegegrad übergeleitet.
Pflegegrad | 1 | 2 | 3 | 4 | 5 |
---|---|---|---|---|---|
Geldleistung ambulant | 125 € | 316 € | 545 € | 728 € | 901 € |
Sachleistung ambulant | – | 689 € | 1.298 € | 1.612 € | 1.995 € |
Leistungsbetrag stationär | 125 € | 770 € | 1.262 € | 1.775 € | 2.005 € |
Für weitere Infos Tabelle nach links streichen.
Downloads zu den Leistungen
Eine Kombileistung ist eine Kombination von ambulanter Sachleistung und Geldleistung. Dabei vermindert sich das Pflegegeld in dem Maß, in dem der Wert der Pflegesachleistung zunimmt.
Eine Verhinderungspflege, ist die Pflege durch eine andere, als die normalerweise tätige Pflegeperson, wenn diese aufgrund von Erholungsurlaub, Krankheit oder aus anderen Gründen verhindert ist. Die mögliche Dauer einer Pflegevertretung kann wochenweise, tageweise oder stundenweise kurzfristig erfolgen, bis der Höchstbetrag von 1.612 €/Kalenderjahr ausgeschöpft ist. Bei erstmaligem Anspruch muss die Pflegeperson mindestens 6 Monate in seiner häuslichen Umgebung gepflegt haben.
Downloads zur "Verhinderungspflege"
Mit Entlastungsleistungen sind größtenteils Alltagsbegleitungen, Pflegebegleitungen oder generell Tätigkeiten gemeint, die Entlastung schaffen. Jeder kann diese Entlastungsleistungen in Anspruch nehmen, der seinen gewöhnlichen Alltag nicht mehr selbst durchführen kann und ambulant gepflegt wird.
Downloads zu den "Entlastungsleistungen"
Sie haben bei der Pflegekasse einen Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherungen gestellt? Jetzt geht es darum, den Grad Ihrer Selbstständigkeit einzuschätzen.
Lesen Sie mehr im nachfolgenden Download. Selbstverständlich beraten und unterstützen wir Sie bei der Vorbereitung auf die Pflegebegutachtung durch den MDK.
Rufen Sie uns an.
Downloads zur "Pflegeeinstufung"
Haben Sie Fragen oder Anregungen? Nehmen Sie Kontakt zu uns auf. Wir freuen uns über Ihre Nachricht.
Zum Kontaktformular