Unsere sehr erfahrenen Haushaltshilfen übernehmen für Sie alle notwendigen Arbeiten zur Weiterführung Ihres Haushaltes, wie zum Beispiel Einkaufen, Waschen, Kochen und die Kinderbetreuung.
Versicherte haben Anspruch auf eine Haushaltshilfe, wenn ihnen wegen Krankheitsbehandlung, Rehabilitationsmaßnahmen, Maßnahmen zur Teilhabe am Arbeitsleben oder wegen Schwangerschaft und Mutterschaft die Weiterführung des Haushaltes nicht möglich ist.
Antrag auf Haushaltshilfe stellt Ihr Hausarzt für Sie bei Ihrer zuständigen Krankenkasse. Dieser Antrag wird von der Krankenkasse geprüft und der Umfang sowie die Dauer genehmigt.
Bei Fragen zur Haushaltshilfe helfen wir Ihnen gerne weiter.
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